Umweltschutz unter dem Schirm der Bundesregierung

Das Bundesumweltministerium

Die deutsche Umweltpolitik in der Antarktis wird allgemein durch das Bundesumweltministerium (BMU) ausgerichtet. Die Fachleute des BMU verfügen über langjährige Erfahrungen im Umweltschutz in ganz unterschiedlichen Bereichen. Zudem arbeiten sie eng mit Expertinnen und Experten aus anderen Bundesministerien zusammen. Das Ziel ist ein ganzheitlicher Ansatz für den Umweltschutz und die Forschung in der Antarktis.

Vorgaben für die deutsche Umweltschutzpolitik

Grundsätzlich gibt das BMU die Ausrichtung der deutschen Umweltschutzpolitik in der Antarktis vor. Außerdem ist es für rechtliche Angelegenheiten zuständig, die den Umweltschutz in der Antarktis betreffen. Dabei geht es insbesondere darum, internationale Abkommen und Entscheidungen in deutsches Recht umzusetzen. So war es unter anderem Aufgabe des BMU, das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP) in nationales Recht umzusetzen oder die Anlage VI zum Umweltschutzprotokoll, den sogenannten Haftungsannex in das nationale „Antarktis-Haftungsgesetz“ zu überführen. Darüber hinaus erlässt das BMU Verordnungen. Ein Beispiel ist die Verordnung, nach der die Kommission Unabhängiger Wissenschaftlicher Sachverständiger (Antarktis-Sachverständigenkommission) zusammengesetzt wird. So beruft das BMU in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen dieser Verordnung die Mitglieder für die Sachverständigenkommission. Auch bei der umweltbezogenen Forschung in der Antarktis spielt das BMU eine wesentliche Rolle, weil es die dafür vorgesehenen Gelder verwaltet und bereitstellt. Zudem hat das BMU die Fach- und Rechtsaufsicht über folgende, nachgeordnete Behörden.

Das Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt (UBA) ist die nationale Genehmigungsbehörde für alle Tätigkeiten, die in der Antarktis durchgeführt werden sollen und in Deutschland organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG), das 1998 in Kraft trat. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in der Antarktis forschen wollen, Reiseunternehmen, die Kreuzfahrten anbieten, oder Medienvertreter und Medienvertreterinnen müssen für geplante Aktivitäten zunächst eine Genehmigung beim UBA in Dessau-Roßlau beantragen. Die Genehmigungen, die das Umweltbundesamt im Rahmen des AUG erteilt, basieren auf dem besten verfügbaren Fachwissen und zugehörigen verwaltungsrechtlichen Instrumenten. Im Genehmigungsprozess holt das UBA Stellungnahmen weiterer Behörden und Institutionen ein, etwa des Bundesamtes für Naturschutz oder des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. Eine Besonderheit im AUG ist die Sachverständigenkommission. Diese Kommission wird immer dann in die nationalen Genehmigungsverfahren einbezogen, wenn eine geplante wissenschaftliche Tätigkeit mindestens geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen auf die antarktische Umwelt haben könnte. Für die Genehmigung aller nicht-wissenschaftlichen Tätigkeiten erhebt das UBA Gebühren entsprechend der „Besonderen Gebührenverordnung“ des BMU. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen kann das UBA ein Bußgeldverfahren einleiten.

Internationales Engagement

Darüber hinaus kommt dem UBA die Aufgabe zu, am Umweltschutz und dessen Weiterentwicklung in der Antarktis mitzuwirken. Es ist zum Beispiel die deutsche Kontaktstelle für den internationalen Ausschuss für Umweltschutz (Committee for Environmental Protection, CEP). Der CEP berät die Vertragsstaaten des Antarktis-Vertrages. Er gibt Empfehlungen und schlägt Maßnahmen vor, die zu einem besseren Umweltschutz in der Antarktis beitragen sollen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA sind Teil der deutschen Delegation bei den jährlich stattfindenden Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty Consultative Meetings, ATCM). Sie bereiten hierfür Arbeits-, Informations- und Hintergrundpapiere vor oder leiten Arbeitsgruppen in der Zeit zwischen den Konsultativtagungen zu aktuellen Themen wie Klimawandel, Schifffahrt oder Tourismus. Zudem arbeitet das UBA eng mit den Genehmigungsbehörden anderer Vertragsstaaten zusammen, um beispielsweise die internationale Genehmigungspraxis anzugleichen oder Verstöße gegen das AUG und USP konsequent verfolgen zu können.

Mitsprache bei Meeresschutzgebieten und Tourismus

Das UBA engagiert sich außerdem im Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, CAMLR Convention). Es setzt sich dort beispielsweise für die Ausweisung von Meeresschutzgebieten ein und arbeitet in ausgewählten Themenschwerpunkten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Antarktisforschung (Scientific Committee on Antarctic Research, SCAR) mit. Ferner nimmt das UBA an den Jahrestagungen des Internationalen Verbands der Antarktis-Reiseveranstalter (International Association of Antarctica Tour Operators, IAATO) teil. In Absprache mit der IAATO entsendet das UBA beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Beobachtermissionen auf deutschen Kreuzfahrtschiffen.

Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen

Aktivitäten wie Tourismus, Fischerei und sogar Forschung hinterlassen Spuren in der Antarktis. Dadurch ist die Südpolarregion zunehmenden Belastungen ausgesetzt. Das UBA setzt sich dafür ein, die Antarktis langfristig, nachhaltig und umfassend zu schützen. Wichtig ist dabei die effektive Umsetzung des AUG einerseits, aber auch die Weiterentwicklung des Antarktisvertragssystems. Zwar sind die Erarbeitung und Überarbeitung von Rechtsgrundlagen primär die Aufgabe des BMU. Das UBA liefert aber wichtige Beiträge zu Grundsatzfragen des Rechtsvollzugs und zur Weiterentwicklung des AUG. Zudem ist es an der regelmäßigen Überarbeitung der deutschen Rechtsgrundlagen und der Umsetzung internationaler Beschlüsse in nationales Recht beteiligt.

Das UBA bringt seine naturwissenschaftliche und rechtliche Expertise verstärkt in die internationalen Gremien ein. Damit trägt es dazu bei, wissenschaftliche Grundlagen zu schaffen, mit denen sich bewerten und prognostizieren lässt, wie sich Tätigkeiten auf die Antarktis auswirken. Nur so wird eine zuverlässige Folgenabschätzung möglich.

Zu den Aufgaben des UBA gehört es auch, die Öffentlichkeit mit Informationen zur Antarktis zu versorgen. Dazu zählen Presseinformationen, Broschüren, Leitfäden oder Seminare, außerdem die regelmäßige Publikation von Forschungsergebnissen und aktuellen Erkenntnissen. Dadurch wird die Öffentlichkeit für den Schutz der Antarktis sensibilisiert und die Fachwelt über den wissenschaftlichen Kenntnisstand informiert. Darüber hinaus vergibt das UBA zahlreiche Forschungsprojekte zu Maßnahmen und Strategien, die zum nachhaltigen Schutz der antarktischen Ökosysteme beitragen.

Das Bundesamt für Naturschutz

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) berät das BMU fachlich und wissenschaftlich in Fragen des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie bei der internationalen Zusammenarbeit. Außerdem nimmt das BfN im Rahmen der AUG-Genehmigungsverfahren Stellung zu den Auswirkungen auf die antarktische Flora und Fauna. Für den Fall, dass Ausnahmen von den Verboten des AUG beantragt werden muss das BfN hierzu seine Zustimmung geben (einvernehmliche Beteiligung). Das ist etwa der Fall, wenn Tierpopulationen zu wissenschaftlichen Zwecken beprobt werden sollen.

Aktiv bei der Ausweisung von Schutzgebieten

Zudem ist das BfN in die Identifizierung und Ausweisung von Meeresschutzgebieten (Marine protected areas, MPA) im Rahmen der CAMLR Convention einbezogen. So war das BfN zum Beispiel an der Ausweisung des MPA im Rossmeer im Jahr 2016 beteiligt. Darüber hinaus engagiert es sich intensiv für weitere Schutzgebiete – aktuell insbesondere bei der Erarbeitung des deutschen Vorschlags für ein großes Meeresschutzgebiet im Weddellmeer. Im Rahmen dieses Vorschlages hat das BfN federführend die Ausarbeitung des Managementplanes übernommen. Dieser sieht eine Zonierung des Gebietes mit verschiedenen Maßnahmen vor, um einen effektiven Schutz zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang betreut das BfN verschiedene Forschungsvorhaben, um die wissenschaftliche Grundlage für die Vorschläge zu bereiten und vertritt diese auch in den relevanten Arbeitsgruppen von CCAMLR.

Darüber hinaus nimmt das BfN an den Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag teil und engagiert sich vor allem im Rahmen des Ausschusses für Umweltschutz (CEP). Auch für das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben (CCAS) ist das BfN zuständig und erteilt Genehmigungen für Forschungsvorhaben, die unter diese Regelungen fallen.