Konsultativtagung der Staaten des Antarktis-Vertrags (ATCM) und Treffen des Ausschusses für Umweltschutz (CEP)

Gemeinsam die Zukunft der Antarktis gestalten

Als einziger Kontinent besitzt die Antarktis weder Regierungen oder Parlamente noch zentrale Organisationen, die rechtsverbindliche Beschlüsse fassen könnten. Vielmehr obliegt diese Aufgabe den stimmberechtigten Vertragsstaaten des Antarktis-Vertrags, die entsprechende Beschlüsse einmal jährlich auf der Konsultativtagung (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) beraten und fassen. Mehr dazu unter „Aufgaben von ATCM und CEP“.

Nicht alle Vertragsstaaten, die an den Konsultativtagungen teilnehmen, haben ein Stimmrecht. Staaten, die erst nach der Unterzeichnung des Vertrags im Jahr 1959 beigetreten sind, müssen dafür zunächst nachweisen, dass sie „durch die Ausführung erheblicher wissenschaftlicher Forschungsarbeiten in der Antarktis wie der Einrichtung einer wissenschaftlichen Station oder der Entsendung einer wissenschaftlichen Expedition ihr Interesse an der Antarktis bekunden“ (Artikel IX Antarktis-Vertrag). Diese Vorgabe wurde später durch weitere Kriterien konkretisiert, die die Staaten erfüllen müssen. Diese Nationen sind dann, ebenso wie die ursprünglichen Unterzeichnerstaaten, sogenannte Konsultativstaaten. Darüber hinaus gibt es Staaten ohne Konsultativstatus. Die Liste der Vertragsstaaten mit und ohne Konsultativstatus findet sich auf den Seiten des Antarktis-Vertragssekretariats.

Welcher Staat die Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten ausrichten darf, hängt von der alphabetischen Folge der englischen Namen der stimmberechtigten Staaten ab. Im Jahr 2021 organisierte Frankreich die ATCM XLIII. Dieses Treffen wurde aufgrund der Corona-Pandemie erstmals in digitaler Form durchgeführt. Das Treffen, das für das Jahr 2020 in Finnland geplant war, fiel aufgrund der Pandemie gänzlich aus. Finnland hat deshalb angeboten, das Treffen im Jahr 2023 auszurichten. Es wird voraussichtlich in Helsinki stattfinden.

Der Ausschuss für Umweltschutz

Im Rahmen der jährlichen Treffen der Konsultativstaaten kommt auch der Ausschuss für Umweltschutz (Committee for Environmental Protection, CEP) zusammen, der die Vertragsstaaten zum Umweltschutz in der Antarktis berät. Die Gründung dieses Gremiums wurde durch Artikel 11 des Umweltschutzprotokolls (USP) bestimmt und seine Aufgaben werden in Artikel 12 genauer benannt. Dort heißt es: „Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Vertragsparteien zur Erörterung auf Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Protokolls einschließlich seiner Anlagen Ratschläge zu erteilen und Empfehlungen auszuarbeiten, sowie sonstige Aufgaben wahrzunehmen, die ihm von Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag übertragen werden.“

Der Ausschuss berät unter anderem über Maßnahmen im Sinne des USP, insbesondere darüber, ob diese wirksam und aktuell sind oder verbessert werden sollten, darüber hinaus über Umweltverträglichkeitsprüfungen, Notfallpläne, Schutzgebiete, Inspektionsverfahren und den Zustand der antarktischen Umwelt.

Jede Vertragspartei des USP ist berechtigt, einen Vertreter für die Beratungen zu benennen. Zusätzlich nehmen Beobachter und geladene Experten an den Beratungen teil. Auch im Rahmen der Arbeit des CEP tauschen sich die Vertragsparteien zwischen zwei Treffen in sogenannten Intersessional Contact Groups (ICG) aus.

An der ATCM nehmen nicht nur die Vertragsstaaten teil, sondern auch Beobachter und eingeladene Experten. Dazu gehören Vertreter aus anderen Staaten, von zwischenstaatlichen Organisationen und Nichtregierungs-Organisationen, die ihre Expertise in die Tagung einbringen.